| Ärmelband
Afrika |
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| Das genaue datum für
die entscheidung Hitlers, das Ärmelband "Afrika"
als Kampfabzeichen der Wehrmacht zu schaffen, konnte bisher
nicht geklärt werden. Die drei Wehrmachtsteile hierfür
getrennt Durchführungsbestimmungen, und zwar: |
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das Heer mit der Verfügung
des Oberkommandos des Heeres vom 15. Januar 1943 |
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die Kriegmarine mit dem Erlaß des
Oberkommandos der Kriegsmarine vom 29. Dezember 1942 |
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die Luftwaffe mit dem Erlaß des
Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshabers der
Luftwaffe vom 28. Januar 1943 |
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| Verliehen wurde das Ärmelband
an: |
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| a)
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Angehörige des Heeres, des Heeresgefolges,
dem Heer unterstellte oder im unmittelbaren Auftrag des
Heeres tätige Personen, die eine der folgenden Bedingungen
erfüllt haben:
Ehrenvoller Einsatz von mindestens sechs Monaten auf afrikanischen
Boden; Verwundung bei einem Einsatz in Afrika; Erkrankung
an einer auf dem Kreigsschauplatz zugezogenen Krankheit,
die zum Verlust der vollen oder bedingten Tropendienstfähigkeit
geführt hat. |
| b) |
Marienangehörige mit ehrenvollen
Einsatz von mindestens sechs Monaten auf afrikanischen
Boden bzw. für schwimmende Verbände mit Einsatz
auf See von festen Stützpunkten Afrikas aus (Verbände
usw., die Afrika lediglich anlaufen oder sonst vorübergehend
berühren, fallen nicht unter den Begriff in "in
Afrika eingesetzt"). Verwundung usw. - wie bei a). |
| c) |
Angehörige der Luftwaffe sowie an
Nichtwehrmachtangehörige, die der Luftwaffe unterstellt
oder in ihrem unmittelbaren Auftrag tätig sind, sofern
sie die Bedingungen unter a) bzw. b) erfüllt haben. |
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Eine Änderung
der Verleihungsbestimmungen erfolgte durch die Bekanntgabe
eines Führerbefehls, der von der Luftwaffe am 20.
Mai 1943, vom Heer am 01. Juli 1943 bekanntgegeben wurde:
"Der Führer hat genehmigt, daß an Angehörige
der Heeresgruppe Afrika, die an den Endkämpfen auf
afrikanischen Boden, vom 6.5.43 ab ehrenvoll teilgenommen
haben, das "Ärmelband Afrika" bereits nach
viermonatigem Einsatz in Afrika (an Stelle der vorgeschriebenen
sechs Monate) verliehen werden kann."
Eine weitere Änderung der bestimmungen über
die Verleihung des "Ärmelbandes Afrika"
erfolgte über das Oberkommando der Wehrmacht vom
14. Dezember 1943.
Hierzu hieß es: "In Erweiterung der Verleihungsberechtigung
wird genehmigt, daß das Ärmelband Afrika unabhängig
von der Einsatzzeit verliehen werden kann, sofern der
Auszuzeichnende sich bei den Kämpfen auf afrikanischem
Boden eine deutsche Tapferkeitsauszeichnung (EK, Deutsches
Kreuz in Gold, Nennung im Ehrenblatt usw.) erworben hat."
Als Endtermin für die Verleihung dieses Ärmelbandes
setzte das Oberkommando der Wehrmacht den 31. Oktober
1944 fest. |
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Getragen wurde
das Ärmelband am linken Unterarm, ca. 8 bis 15 cm
oberhalb des unteren Ärmelrandes. Die Zahl der Verleihungen
soll bei ca. 30.000 liegen.
Meistens war die Ausführung aus dem so genannten
Kamelhaarstoff oder in der selteneren Leinenausführung.
Die Abmessung dieses Ärmelbandes lag bei ca. 45 cm
x 3,5 cm. |
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