www.luftarchiv.de
www.jg27.de
www.afrika-korps.de
www.lexikonderwehrmacht.de
 

Ärmelband Afrika

 
 
Ärmelband Afrika
 
Das genaue datum für die entscheidung Hitlers, das Ärmelband "Afrika" als Kampfabzeichen der Wehrmacht zu schaffen, konnte bisher nicht geklärt werden. Die drei Wehrmachtsteile hierfür getrennt Durchführungsbestimmungen, und zwar:
 
·
das Heer mit der Verfügung des Oberkommandos des Heeres vom 15. Januar 1943
·
die Kriegmarine mit dem Erlaß des Oberkommandos der Kriegsmarine vom 29. Dezember 1942
·
die Luftwaffe mit dem Erlaß des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshabers der Luftwaffe vom 28. Januar 1943
 
Verliehen wurde das Ärmelband an:
 
a)
Angehörige des Heeres, des Heeresgefolges, dem Heer unterstellte oder im unmittelbaren Auftrag des Heeres tätige Personen, die eine der folgenden Bedingungen erfüllt haben:
Ehrenvoller Einsatz von mindestens sechs Monaten auf afrikanischen Boden; Verwundung bei einem Einsatz in Afrika; Erkrankung an einer auf dem Kreigsschauplatz zugezogenen Krankheit, die zum Verlust der vollen oder bedingten Tropendienstfähigkeit geführt hat.
b)
Marienangehörige mit ehrenvollen Einsatz von mindestens sechs Monaten auf afrikanischen Boden bzw. für schwimmende Verbände mit Einsatz auf See von festen Stützpunkten Afrikas aus (Verbände usw., die Afrika lediglich anlaufen oder sonst vorübergehend berühren, fallen nicht unter den Begriff in "in Afrika eingesetzt"). Verwundung usw. - wie bei a).
c)
Angehörige der Luftwaffe sowie an Nichtwehrmachtangehörige, die der Luftwaffe unterstellt oder in ihrem unmittelbaren Auftrag tätig sind, sofern sie die Bedingungen unter a) bzw. b) erfüllt haben.
 
Eine Änderung der Verleihungsbestimmungen erfolgte durch die Bekanntgabe eines Führerbefehls, der von der Luftwaffe am 20. Mai 1943, vom Heer am 01. Juli 1943 bekanntgegeben wurde:
"Der Führer hat genehmigt, daß an Angehörige der Heeresgruppe Afrika, die an den Endkämpfen auf afrikanischen Boden, vom 6.5.43 ab ehrenvoll teilgenommen haben, das "Ärmelband Afrika" bereits nach viermonatigem Einsatz in Afrika (an Stelle der vorgeschriebenen sechs Monate) verliehen werden kann."
Eine weitere Änderung der bestimmungen über die Verleihung des "Ärmelbandes Afrika" erfolgte über das Oberkommando der Wehrmacht vom 14. Dezember 1943.
Hierzu hieß es:
"In Erweiterung der Verleihungsberechtigung wird genehmigt, daß das Ärmelband Afrika unabhängig von der Einsatzzeit verliehen werden kann, sofern der Auszuzeichnende sich bei den Kämpfen auf afrikanischem Boden eine deutsche Tapferkeitsauszeichnung (EK, Deutsches Kreuz in Gold, Nennung im Ehrenblatt usw.) erworben hat."
Als Endtermin für die Verleihung dieses Ärmelbandes setzte das Oberkommando der Wehrmacht den 31. Oktober 1944 fest.
 
Getragen wurde das Ärmelband am linken Unterarm, ca. 8 bis 15 cm oberhalb des unteren Ärmelrandes. Die Zahl der Verleihungen soll bei ca. 30.000 liegen.
Meistens war die Ausführung aus dem so genannten Kamelhaarstoff oder in der selteneren Leinenausführung. Die Abmessung dieses Ärmelbandes lag bei ca. 45 cm x 3,5 cm.
 
 
Erinnerungen
Tagebücher
Interviews
Suchanfragen
Forum Deutsches Afrikakorps
Copyright 2006 | Impressum |